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Überwachungsarten

Bei der Überwachung gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen die Fallenüberwachung im inneren der Gebäudes, bei der bestimmte Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht werden. Zum anderen die Außenhautüberwachung, bei der Fenster, Türen und Glasflächen mit Sensoren überwacht werden.


Einbrecher

Außenhautüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung werden  Türen und Fenster auf Öffnen und Durchbruch überwacht.

Die Außenhautüberwachung hat zwei wesentliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Alarmierung bereits, bevor die Einbrecher eingedrungen sind. Zum anderen kann die Anlage auch bei Anwesenheit, zum Beispiel nachts, eingeschaltet werden. Aus diesem Grund ist die Außenhautüberwachung besonders für bewohnte Objekte geeignet.

Da eine reine Außenhautüberwachung meist sehr teuer kommt, wird diese Überwachungsart oft mit der Fallenüberwachung kombiniert.


Fallenüberwachung

Bei der Fallenüberwachung erfolgt die Alarmauslösung erst dann, wenn Einbrecher bereits in den von der EMA überwachten Bereichen eingedrungen sind. Es werden hauptsächlich die Bereiche durch Bewegungsmelder überwacht, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten werden. Je nach Funktionsart tragen die Melder unterschiedliche Bezeichnungen, wie zum Beispiel Infrarot-Bewegungsmelder, Ultraschall-Bewegungsmelder, Mikrowellen-Bewegungsmelder oder eine Kombination aus zwei unterschiedlichen Prinzipien. Bei der Auswahl müssen Art, Ausstattung und Nutzung der Räume sowie Umwelteinflüsse besonders berücksichtigt werden.

PIR Melder

Alarmierung

Es gibt verschiedene Alarmierungsarten. Der Externalarm soll durch entsprechende optische und akustische Signalgeber vor Ort den Einbrecher abschrecken bzw. die Nachbarn aufmerksam machen. Mithilfe des Fernalarms wird ein Alarm an eine hilfeleistende Stelle weitergeleitet. Eine Kombination der drei Alarmierungsarten immer die beste . Der Internalarm dient zur Information der Bewohner bei Anwesenheit und interner Scharfschaltung der Anlage.

Externalarm  

 

Im Betriebszustand „extern scharf“ werden im Alarmfall akustische und optische Externsignalgeber angesteuert. Grundsätzlich sollten zwei akustische Signalgeber (z. B. Sirenen) und ein optischer Signalgeber (z. B. Rundum-/Blitzleuchte) so installiert werden, dass sie für Einbrecher schwer erreichbar sind. Optische  Signalgeber müssen für hilfeleistende Personen deutlich erkennbar sein. Sinnvoll ist es, den Alarm immer zusätzlich per Fernalarm weiterzu-melden, wodurch ein akustischer Signalgeber unter Umständen entfallen kann. Sollen Täter abgeschreckt werden, kann ein akustischer Signalgeber auch innerhalb des Gebäudes installiert werden.

 

Internalarm 

 Der interne Alarm dient nicht zur Alarmierung Außenstehender. Er soll lediglich die im Gebäude anwesenden Personen aufmerksam machen. Zu diesem Zweck werden Internsignalgeber eingesetzt, die im ganzen Haus hörbar sind.  

 

 

Fernalarm

 

Der Fernalarm dient zur Unterrichtung einer hilfeleistenden Stelle. In der Regel handelt es sich hierbei um Wach- und Sicherheitsunternehmen. Es ist auch möglich eine Sprachnachricht ins Telefonnetz zu übertragen, hierbei können mehrere Rufnummern hinterlegt werden. Wichtig ist die Zusicherung, dass auch über Interventionspersonal verfügt werden kann, welches eine Alarmvorprüfung durchführt. Liegt eine Bedrohung vor, kann durch Betätigung eines Überfallmelders ein Stiller Alarm weitergeleitet werden. Zudem können neben Alarmen auch weitere wichtige Meldungen, wie Scharf-/Unscharfschaltung, Störung etc., übertragen werden.